FiBu - Buchhaltungsservice im E-Commerce

Wir unterstützen Dich qualifiziert im Bereich Deiner laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung* und stehen Dir auch als Büroservice mit unserer kaufmännischen Kompetenz zur Verfügung. Wir bringen Ordnung in Deine Belege und vervollständige Deine Unterlagen sauber und betriebsprüfungssicher.


Finanzbuchführung*

 

  • Sortieren und Ordnen Deiner Buchhaltungsunterlagen
  • Kontieren der Belege
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung*
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung
  • Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Existenzgründungsberatung
  • Mahnwesen
  • Zahlungsverkehr
  • Erstellung von Banklastschriften


Lohnabrechnung*

 

  • Übernahme Deiner Daten
  • Monatliche lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Sämtliche Arbeiten des Sozialversicherungsmeldewesens
  • Alle Entgeltbescheinigungen und Lohnfortzahlungserstattungen
  • Komplette Ablage der Lohnunterlagen
  • Auf Wunsch Zusendung der Abrechnung direkt an Deine Mitarbeiter
  • Probeabrechnung für Vorabinformationen und Mitarbeitergespräche


Fachkompetenz für Internet- und Onlinehändler

 

  • Gerne arbeite ich auch mit Deinen digitalen Daten von Onlineabrechnungssystem (wie z.B. Afterbuy, Billbee, JTL usw.).
  • Probleme bei der Debitorenabstimmung wie z.B. mit Paypal, eBay, Stripe und Amazon gehören damit der Vergangenheit an.


Schreib- und Büroarbeiten (auch für Privat)

 

  • Wer hat denn schon Lust auf Papierkram? Die Antwort: WIR!
  • Wir bringen nicht nur Ordnung in Deine private Buchhaltung, auch z.B. Nebenkostenabrechnungen für Vermieter sind Teil unserer Dienstleistung.


Belegloser Datenaustausch

 

  • Auf Wunsch erledigen wir Deine Buchhaltung beleglos, dass heißt ohne Papierkram.
  • Wo bisher lange Wege dazwischen lagen, genügt jetzt ein Tastendruck und ermöglicht Ihnen Zeit und Geld zu sparen.
  • Die Daten und digitalisierten Belege können jederzeit verschlüsselt über das Internet zu Ihrem Buchführungsbüro geschickt werden.

 

*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG.